„Kinder müssen leider draußen bleiben“, hieß es zu Zeiten des ersten Lockdowns noch an vielen Ladentüren. Auch wenn sich dieser Umstand an den meisten Orten mittlerweile gebessert hat: Es bleibt dabei, Kinder und Jugendliche und vor allem ihre Interessen sind von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Noch nicht einmal das Bundesfamilienministerium hatte einen Sitz im Corona-Krisenkabinett.

Man muss auch kein Zyniker sein, um zu bemerken, dass die im zweiten Lockdown lang durchgehaltene Öffnung von KiTas und Schulen eher auf die Interessen der Wirtschaft zurückzuführen ist und nicht etwa in Orientierung am Kindeswohl.

Meine Zeit als Vorsitzender der Kinderkommission habe ich genutzt, um diese Leerstelle zumindest ansatzweise zu füllen. In acht Sitzungen berieten uns erwachsene und jugendliche Expertinnen und Experten über die derzeit zu beobachtenden Auswirkungen. Beteiligt an den schwierigen Entscheidungen wurden Kinder und Jugendliche so gut wie nie. Gerade in Krisensituationen wird der Kreis der Entscheiderinnen und Entscheidern oft klein gehalten, meist mit dem Verweis auf eine schnellere Abstimmungsfähigkeit. Mit diesem Argument wurde übrigens auch eine Mitbestimmung durch das Parlament lange Zeit ausgespart.

Doch genau umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst wenn alle sich widerstreitenden Interessen zumindest bekannt sind, können sie gegeneinander abgewogen werden. Sind sie im Moment der Entscheidungsfindung nicht bekannt, muss später nachjustiert werden – ein deutlich ineffizienterer Weg. Dies gilt im Kleinen wie im Großen. Vor Ort heißt das zum Beispiel, mit den Stammbesucherinnen und -besuchern einer Freizeiteinrichtung gemeinsam abzuwägen, wie mobile Jugendarbeit möglichst kontaktarm ablaufen kann. Als Politik haben wir dann im Großen die Aufgabe, aus der Sammlung der vielen Einzelerfahrungen Richtlinien zu formulieren. Letzteres ist in den vergangenen Monaten und Monaten mitnichten passiert, sodass wir nach einem Jahr genauso schlau sind wie vorher. Denn während die Bundesregierung es mit Müh und Not schafft, Wirtschafts- und Gesundheitsinteressen miteinander in Einklang zu bringen, fallen die übrigen Belange eines solidarischen Miteinanders hinten runter.

Als Fraktion DIE LINKE fordern wir seit Beginn der Krise einen vom Kanzleramt ausgerichteten Kindergipfel, um die mannigfaltigen Lagen der Jüngsten sichtbar zu machen. Auch das ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss, wenn es um eine nachhaltige Beteiligung junger Menschen gehen soll. Dafür braucht es einen langen Atem und ernsthaftes Interesse. Über beides scheint die Bundesregierung nicht zu verfügen, wie auch im jüngsten Gesetzentwurf für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar wird. Als Fraktion DIE LINKE werden wir weiterhin an der Seite der Schwächsten und Leisesten der Gesellschaft stehen, ihnen unsere Stimmen leihen und ihr Gehörtwerden einfordern.

Kinder, Kitas und Eltern stärken

Wenn Schulen, Kitas und der komplette Freizeitbereich ganz oder teilweise geschlossen sind, dann bedeutet das für Kinder und Jugendliche eben nicht nur ein bisschen weniger Lebensqualität. Es bedeutet für sie eine massive Einschränkung ihrer Rechte auf Bildung, auf freie Entwicklung und auf Schutz. Gerade Kitas sind eben viel mehr als „Verwahranstalten“. Sie sind für die frühkindliche Entwicklung besonders wichtig. Hier können die Jüngsten gezielt entsprechend Ihrer Bedarfe in einem angemessenen Umfeld gefördert werden und auch Hinweise auf Vernachlässigung oder Gewalt in der Familie wird hier nachgegangen. Deswegen müssen Schließungen und Beschränkungen der Kindertagesbetreuung mit besonderer Sensibilität vorgenommen werden.

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Kinderrechte: Ende gut, alles gut?

Seit langem fordern Kinderrechtsverbände die Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz. Denn bisher werden die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und die Rechte, die sich daraus ableiten, in der Verfassung nicht gewürdigt. Kinder und Jugendliche finden im Grundgesetz lediglich als Objekt elterlicher und staatlicher Fürsorge Erwähnung. Nach jahrelanger Blockade haben sich Union und SPD auf eine gemeinsame Formulierung für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt. Aber hält der Entwurf, was er verspricht?

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Kindergrund- sicherung mit LINKS – Kein Kind zurückzulassen, Kinderarmut überwinden

Kinderarmut ist eines der größten Probleme in un- serem Land. Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht bzw. betroffen. Dabei geht es um die Zukunft der jungen Generation – sie aus der Armut zu holen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie Perspektiven zu eröffnen, ist unsere Pflicht. Kinderarmut ist immer auch Einkommensarmut der Eltern. Die Politik darf hier nicht weiter wegschauen!

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