Seit langem fordern Kinderrechtsverbände die Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz. Denn bisher werden die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und die Rechte, die sich daraus ableiten, in der Verfassung nicht gewürdigt. Kinder und Jugendliche finden im Grundgesetz lediglich als Objekt elterlicher und staatlicher Fürsorge Erwähnung. Nach jahrelanger Blockade haben sich Union und SPD auf eine gemeinsame Formulierung für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt.
Bereits 2001 brachte die PDS-Fraktion einen Vorschlag zu einer entsprechenden Verfassungsänderung ein. Im Fokus des damaligen Gesetzesentwurfes stand, deutlich zu machen, dass Kinder überhaupt Träger von Rechten sind. Auch wenn der Vorschlag damals wenig überraschend abgelehnt wurde: Die Diskussion war nicht mehr zu stoppen. Auch Grüne und SPD übernahmen die Forderung. Doch für eine Verfassungsänderung fehlte stets die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Union positionierte sich klar gegen die Forderung. Sekundiert von konservativen christlichen Verbänden warnten CDU und CSU davor, das Recht von Eltern, ihre Kinder zu erziehen, könne ausgehöhlt werden. Umso überraschender war es dann, dass 2017 die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz erst Teil des Wahlprogramms der Unionsparteien und dann auch des Koalitionsvertrages mit der SPD wurde.
Zwar war nun die Absicht bekundet, doch wie die Formulierung im Detail aussehen sollte, war offen. Die Diskussion hatte sich seit dem ersten Vorstoß der PDS deutlich weitergedreht. Es sollte nun nicht mehr darum gehen, Kinder überhaupt als Rechtsträger kenntlich zu machen. Vielmehr sollte nun klargestellt werden, welche besonderen Rechte Kinder besitzen. Um das auszuloten setze die Koalition eine Arbeitsgruppe ein. Diese stand erst kurz vor dem Scheitern, um anschließend nicht einen, sondern gleich drei Vorschläge zu präsentieren. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) machte sich auf der Suche nach einem Kompromiss mit den nach wie vor skeptischen Unionsvertretern den vagsten der drei Vorschläge zu eigen. Doch auch der ging vielen in der Union wohl noch zu weit.
Insbesondere das Recht von Kindern, an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, auch beteiligt zu werden, und der Vorrang des Kindeswohls trafen bei den Konservativen immer wieder auf Widerstand. Beides findet sich im nun vorgestellten Vorschlag auch nicht wieder. Der Vorrang des Kindeswohls wird eingeschränkt und ist nur noch „angemessen zu berücksichtigen“. Vom Recht auf Beteiligung ist gleich gar nicht mehr die Rede. Es wird auf ein Recht auf rechtliches Gehör reduziert.
Damit fällt der Vorschlag weit hinter die Vorgaben UN-Kinderrechtskonvention zurück. Union und SPD nehmen damit ein Scheitern ihres Vorschlages in Kauf. Denn für eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag brauchen sie LINKE und Grüne. Unsere Zustimmung wird es aber nur geben, wenn eine Grundgesetzänderung die Stärkung der Kinderrechte insbesondere bezüglich Förderung, Beteiligung und Schutz beinhaltet. Der nun vorgelegte Vorschlag ist ein herber Rückschlag auf dem langen Marsch zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Wie und wann dieser Weg zu Ende geht, ist aber nach wie vor offen.