Das Transsexuellengesetz (kurz TSG) muss weg. Darin sind sich die demokratischen Oppositionsfraktion FDP, Grüne und LINKE einig. Das TSG regelt seit 1981 wie der Staat mit Menschen umgeht, die ein anderes Geschlecht haben, als das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesene. Nun ist es leider so, dass das die Regelungen des TSG weniger auf die Unterstützung dieser Menschen setzen, sondern sie penetranten Gutachten und Gerichtsverfahren aussetzen. Transsexualität wird als Krankheit begriffen. Betroffene werden bevormundet und unter den Generalverdacht gestellt, dass es sich bei ihrem Wünschen nach Transition – also körperlicher Geschlechtsangleichung – und Namensänderung um eine Phase handle.
Schon lange fordern Betroffenenorganisationen, dass das TSG aufgehoben und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird. Dieses soll rechtliche Möglichkeiten im Vornamens- und Personenstandsrecht schaffen, mit denen Betroffene umfassend unterstützt werden. Diskriminierungen, wie das langwierige und entwürdigende Begutachtungsverfahren, sollen beendet und medizinische und psychologische Leistungen für die Betroffenen sichergestellt werden. Verschiedene Anläufe ein Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen sind immer wieder gescheitert. FDP und Grüne brachten in dieser Woche nun eigene Gesetzentwürfe zur Abstimmung. Beide wurden am Mittwochabend mit Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt.
Eine besondere Posse in diesem Spektakel leistete sich mal wieder die SPD-Fraktion. Deren queerpolitischer Sprecher Dr. Karl-Heinz Brunner erklärte in einem auf Twitter veröffentlichten Video, die SPD habe die Gesetzentwürfe von Grünen und FDP abgelehnt, weil sie der SPD nicht weit genug gingen. „Ein Gesetz, das weg muss, durch ein neues Gesetz, das nicht besonders gut ist, zu ersetzen, ist auch kein Weg.“, so Brunner wörtlich.
Fakt ist: Auch wenn im Detail insbesondere bei dem Gesetzentwurf der FDP noch Luft nach oben gewesen wäre, beide Gesetzentwürfe hätten, wenn sie angenommen worden wären, die Stellung von transsexuellen Menschen deutlich verbessert und das jahrzehntelange Unrecht des TSG beendet. Deswegen habe ich beiden Gesetzentwürfen auch zugestimmt. Die Linksfraktion hat in die Debatte einen Antrag eingebracht, der die Aufarbeitung der menschenrechtswidrigen medizinischen Maßnahmen an trans*- und intergeschlechtlichen Personen und Entschädigungen forderte. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Wir werden weiterhin für die Rechte von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen kämpfen. So heißt es im Entwurf unseres Wahlprogramms in aller Klarheit: „Das pathologisierende Transsexuellengesetz (TSG) wollen wir abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsrecht ersetzen.“